Sonntag, 31. Mai 2020

Der Traum von einer ÖkoSozialen Gewinnsteuer



Franz Bernhard Nolte hat gesagt…

Rücksichtsloses, persönliches Gewinnstreben hat das globale Finanzsystem gegen die Wand gefahren und die Weltwirtschaft an den Rand des Abgrunds getrieben. Es herrschte Anarchie im Weltfinanzsystem ohne geltende Regeln, allgemein verbindliche Normen und Werte, außer: „Jeder gegen Jeden und nach mir die Sintflut“. Im Zuge einer neoliberalisierten, „pervertiert- freien“ Marktwirtschaft wurde Globalisierung ausschließlich zum persönlichen, kurzsichtigen Vorteil mißbraucht. Wettbewerbsvorteile wurden rücksichtslos ausgenutzt, ohne Rücksicht auf Natur, Menschen, soziale Umwelt und Ressourcen. Das „Menschenrecht auf Privateigentum“ wurde pervertiert und auf die Jagd nach schnellem Profit reduziert.
Es wurde bei weitem nicht nur finanzieller Schaden angerichtet. Der entstandene und noch zu erwartende Schaden ist immens. Kommende Generationen werden einen Großteil der Zeche zahlen müssen. Unsere Kinder werden zahlen, auf die wir so stolz sind, unsere niedlichen Enkel, die süßen Großenkel, die lächeln, wie kleinen Engel im Kinderwagen.
Jetzt aber kommt zunächst erst mal der berüchtigte „Steuerzahler“ für den reichlich angerichteten Schaden auf. Wer sonst?

Hat "der Steuerzahler" genug Geld? Wer trägt heute die Hauptlast der Steuer? Wer leiht ihm das Geld, wenn er es auf die Schnelle nicht hat?
Wer hat denn Geld zu verleihen am Abgrund eines implodierten globalen Finanzsystems und angesichts einer drohenden Weltwirtschaftskrise samt astronomisch ansteigenden Rettungspaketen? Nach geltendem Recht haftet der Verursacher eines Schadens (Verursacherprinzip) und es gilt zuallererst, Schaden zu verhüten und abzuwenden (Schadensverhütung).
Wieso eigentlich gilt das Prinzip nicht auch im globalen Finanz- und Wirtschafts-System, wenn es doch vom gesunden Menschenverstand und vom Respekt vor anderen Menschen geleitet wird? Alle, die gemeinsam mit am Tisch eines weiteren Weltfinanz-/ wirtschaftsgipfels sitzen werden, sollten sich auf Regeln einigen, die in Zukunft und weltweit zuallererst die Verursacher von finanziellen Verlusten, von sozialen und Umweltschäden haftbar machen und bei Zuwiderhandlung zu entsprechenden Steuerabgaben heranziehen als Entschädigung für verursachte Schäden an der Natur, den Menschen und am Gemeinwohl.
Eine solche ÖkoSoziale Besteuerung kann nur weltweit und einheitlich geregelt werden, da es andernfalls zu Doppelbesteuerung oder Steuerübervorteilung durch ein anderes Land kommt.

Die Vision einer ÖkoSozialen Gewinnsteuer: eine Illusion?

Eine generelle Gewinnsteuer wäre prinzipiell und gerechterweise zu zahlen als Entschädigung für den Verlust an Arbeitsplätzen in den Industrieländern, für den dadurch verursachten Verlust an sozialer Sicherheit und für so entstehende mindere Lebensqualität. In den Entwicklungsländern wären entsprechend hohe steuerliche Abgaben zu entrichten, wenn globale Mindeststandards missachtet werden mit der Folge erniedrigender und menschenunwürdiger Arbeits-, Lebens- und Umwelt-bedingungen, auch in China und anderswo.
Den Steuerhöchstsatz auf Gewinne sollten unbelehrbare Fundamentalkapitalisten zahlen, die auch in Zukunft nichts als den nackten Wettbewerbsvorteil suchen, die immer nur dumpf und rücksichtslos hinter kurzfristigen Renditezielen herrennen und deren Werte und Normen sich in privatem Konsum, Besitzstreben und Profitmaximierung erschöpfen unter Ausnutzung "immenser Wettbewerbsvorteile" und durch "Steuerhinterziehung" in „Off Shore-Steuerparadiesen“. In Scharen sind sie schon vor Jahren ausgeschwärmt in die „Dritte Welt“ wegen der Armut in diesen Ländern, wegen der niedrigen Löhne und Lohnnebenkosten, wegen des fehlenden sozialen Netzes und wegen der fehlenden Umweltauflagen, die sie dort vorfanden.

Wie für die Vereinigten Staate im "job creation act of 2004" festgelegt, könnten Unternehmens-Gewinne generell mit 35 Prozent besteuert werden in den Industriestaaten und in den Schwellen- und Entwicklungsländern.

Eine Reduzierung der Steuerlast auf bis zu 5,25 Prozent könnte denjenigen Unternehmen gewährt werden, die die erwirtschafteten Gewinne reinvestieren in die Schaffung von Arbeitsplätzen sowohl in den Herkunfts- und Industrieländern wie auch in den rückständigen, armen Entwicklungsländern.

Eine Reduzierung der Steuerlast auf bis zu 5,25 Prozent könnte denjenigen Unternehmen gewährt werden, die die erwirtschafteten Gewinne reinvestieren in die Schaffung von Arbeitsplätzen sowohl in den Herkunfts- und Industrieländern wie auch in den rückständigen, armen Entwicklungsländern.
Wenn Unternehmen und Investoren keinen oder nur geringen Schaden anrichten und stattdessen Werte schaffen, dann sollten die steuerlich am wenigsten belastet werden, die

1. ökologische und soziale Standards achten,

2. in fairem Wettbewerb am globalen Aufbau der Volkswirtschaften
überall in der Welt partnerschaftlich mitwirken und dabei Arbeitsplätze
schaffen,

3. mit diesen neuen Zielen faire Gewinne erzielen im globalen Wettbewerb,
wobei die Erwirtschaftung von Gewinnen besonders wünschenswert ist

4. in den ärmsten und rückständigsten Weltgegenden, wo internationale
Unternehmen auch dann Gewinne erzielen, wenn sie tatkräftig mitarbeiten
an einer „gezielten globalen Armutsüberwindung, die sehr starke neue
Wirtschaftsimpulse für die betreffende Region wie auch die gesamte
Weltwirtschaft freisetzt.“


Die Höhe der Besteuerung von Unternehmensgewinnen sollte so bemessen sein, dass der „immense Wettbewerbsvorteil“ der Fundamentalkapitalisten zusammen schmilzt, ohne aber den zur globalen Armutsbekämpfung dringend notwendigen Kapital- und Technologietransfer zu behindern. Dieser kann ein Segen sein für die sich entwickelnden Volkswirtschaften und die Weltwirtschaft, etwa in Form von ökologisch verträglichen Direktinvestitionen, wenn sie Arbeitsplätze schaffen, beim Aufbau von Produktionsstätten und Infrastruktur helfen und das Bildungsniveau und den Lebensstand der Bevölkerung heben.„Wenn der Wohlstand und damit auch die Löhne in den sich entwickelnden Ländern steigen, sinkt der Lohndruck in der Wirtschaft der traditionellen Industrieländer. Auch die erhöhte Nachfrage auf den Weltmärkten trägt dann zu einer Sicherung der Arbeitsplätze in den Industrieländern beitragen“
Ökosoziale Mindeststandards sollten flexibel gehandhabt werden und den vorgefundenen Gegebenheiten in den jeweiligen Ländern angepasst sein. Sie dürfen auf keinen Fall eins zu eins übertragen werden.Vielmehr sollte ihre Ausgestaltung den unternehmerischen Anreiz zu Kapital- und Technologie-Transfer in die Entwicklungsländer, und hier besonders nach Afrika, nicht behindern, sondern eher noch befördern.

Noch nie war der Zeitpunkt so günstig und die Bereitschaft so groß.

Fazit: Unbelehrbare Fundamentalkapitalisten werden über Höchstbesteuerung wie in Japan kräftig zur Schadensbegrenzung von Globalisierung herangezogen.
Der Erhalt und die Schaffung von Arbeitsplätzen würden steuerlich belohnt und die Auslagerung von Produktionsstätten würde sich verringern wegen des Wegfalls von zwischenstaatlichen Steuervorteilen und Wettbewerbsverzerrungen, wegen Verringerung der Unterschiede bei den Löhnen und Mindeststandards in der Arbeitswelt und wegen sich angleichender Kosten für Umwelt und Ressourcen schonende innovative Technologien, die wir ja äußerst gewinnbringend in einer ÖkoSozialen Marktwirtschaft anbieten könnten, wenn Schwellenländer wie China und Indien trotz Schmälerung ihrer Wettbewerbsvorteile mitmachen. Ich denke ja. Es wäre einen Versuch wert in den kommenden Monaten. Die Richtung jedenfalls stimmt.

Die beginnende Korrektur der "globalen Ungleichgewichte" gibt den Weg vor.
Die Vereinigten Staaten werden die Auslagerung der Produktion stoppen und ihr Handels- und Leistungsbilanzdefizit reduzieren müssen und einige Schwellenländer verfügen über reichlich Reserven.
Der Zeitpunkt für ein weltweites gemeinsames Regelwerk im globalen Finanz- und Weltwirtschaftssystem war noch nie so günstig wie jetzt am Abgrund implodierter globaler Finanzmärkte und angesichts einer drohenden Weltwirtschaftskrise ungeahnten Ausmaßes. Die Bereitschaft sich gemeinsam global an den runden Tisch zu setzen war in der Vergangenheit selten so groß.
Jegliche Störversuche in der Art von Koch, Merkel, Sarkosy, Bush unter dem Fahne der Menschwenrechte sind kontraproduktiv. Sie drücken nur Neid, Mißgunst und Konkurrenzdenken aus, wie in alten Zeiten, aber nicht den Geist gemeinsamer partnerschaftlicher Zusammenarbeit bei der "ernsthaftesten Herausforderung, die je auf uns zugekommen sind".
Angesichts der Ausmaße dieser globalen Krise hat die Verteidigung des Menschenrechts auf Arbeit und Brot höchste Priorität.

Mit einer "Erklärung von Lima" ist am 23.11.2008 das 16. Gipfeltreffen der 21 Mitglieds-staaten des Asiatisch-Pazifischen Wirtschaftsforums (Apec) zu Ende gegangen. In dem siebenseitigen Dokument kündigen die Pazifikanrainer "schnelle und entschiedene" Maßnahmen zur Eindämmung einer der "ernsthaftesten wirtschaftlichen Herausforderungen, die je auf uns zugekommen sind", an. "Nur das Prinzip der freien Marktwirtschaft sowie offene Handels- und Investitionsströme können die globale Ökonomie ankurbeln und die Armut reduzieren", heißt es in der "Erklärung zur Weltwirtschaft.“ Die Eindämmung der weltweiten Finanzkrise war zentrales Thema des Gipfeltreffens. In der Erklärung sind die Vorschläge angenommen worden, die vom IWF, dem Gipfeltreffen der G-20-Gruppe, der Finanzministerkonferenz und der Konferenz der Direktoren der Zentralbanken der G7-Staaten sowie dem internationalen Forum für Finanzstabilisierung unterbreitet wurden. Zur Apec gehören so unterschiedliche Staaten wie die USA, Kanada und Japan einerseits und China, Russland und Peru andererseits. Die Apec-Staaten repräsentieren 41 Prozent der Weltbevölkerung und erbringen zusammen rund 50 Prozent der Weltwirtschaftsleistung.

ÖkoSoziale Gewinnsteuer
Der Traum von einer ÖkoSozialen Gewinnsteuer

Bei der Besteuerung von Unternehmensgewinnen sollte unterschieden werden in dem zu errichtenden Gebäude einer globalen Ökosozialen Marktwirtschaft zwischen

- Unternehmen, die die Globalisierung ausschließlich zum eigenen kurzsichtigen
Vorteil und schnellen Profit nutzen, wobei sie kurzfristige Wettbewerbsvorteile rücksichtslos ausnutzen und immer nur auf der Jagd nach Gewinnmaximierung sind, und
- Unternehmen, die
1. ökologische und soziale Standards achten,

2. in fairem Wettbewerb am globalen Aufbau der Volkswirtschaften
überall in der Welt partnerschaftlich mitwirken und dabei Arbeitsplätze
schaffen,

3. mit diesen neuen Zielen faire Gewinne erzielen im globalen Wettbewerb,
wobei die Erwirtschaftung von Gewinnen besonders wünschenswert ist

4. in den ärmsten und rückständigsten Weltgegenden, wo internationale
Unternehmen tatkräftig mitarbeiten an einer „gezielten globalen
Armutsüberwindung, die sehr starke neue Wirtschaftsimpulse für die
betreffende Region wie auch die gesamte Weltwirtschaft freisetzt.“

„ Ziel des Global Marshall Plans ist es,
auf globaler Ebene geeignete Ordnungsprozesse mit Wettbewerbsmechanismen zu koppeln, um humane Potentiale, Ressourcen und Infrastruktur mit gut durchdachten institutionellen Lösungen zu Wertschöpfungssystemen zu verbinden. Eine weltweite Ökosoziale Marktwirtschaft würde demnach die richtige Balance zwischen wettbewerbsstarker Wirtschaft, sozialer Solidarität und ökologischer Nachhaltigkeit schaffen.“
„Soweit die Mittel global als Investitionen eingesetzt werden, erhöhen sie
das weltweite Wachstum und tragen zu einem dringend notwendigen weltweiten Wirtschaftsaufschwung und damit zu einer Steigerung der Beschäftigungs-möglichkeiten bei.“

Zur Besteuerung als Entschädigung für verursachte Schäden an der Natur und dem Gemeinwohl sollten an erster Stelle die Verursacher von sozialen und Umweltschäden herangezogen und zur Kasse gebeten werden.

Steuern zahlen sollte in einer Ökosozialen Marktwirtschaft nach dem Verursacherprinzip nicht nur die Verschmutzer der Natur, sondern auch diejenigen, die das soziale Netz beschädigen, das soziale Umfeld vergiften, soziale Mindeststandards verletzen, Lohndumping betreiben, die garantierte Organisationsfreiheit hintertreiben oder den Arbeitsschutz missachten.
So will es eine sozioökonomische Marktwirtschaft, die nach fairen Regeln funktioniert und Mensch und Natur achtet.

Den Steuerhöchstsatz auf Gewinne sollten neoliberale Fundamentalkapitalisten zahlen, die nichts als den nackten "Wettbewerbsvorteil" suchen und immer nur dumpf und rücksichtslos hinter kurzfristigen Renditezielen, Aktiengewinnen, Dividendenausschüttungen und Maximalprofiten herrennen. In Scharen sind sie schon vor Jahren ausgeschwärmt in die „Dritte Welt“ wegen der Armut in diesen Ländern, wegen der niedrigen Löhne und Lohnnebenkosten, wegen des fehlenden sozialen Netzes und wegen der fehlenden Umweltauflagen, die sie dort vorfanden.

Eine generelle Steuer auf Unternehmensgewinne wäre gerechterweise zu zahlen

- als Entschädigung für in den Industrieländern verlorengegangene Arbeits-
plätze, soziale Sicherheit und Lebensqualität und
- als Entschädigung in den Entwicklungsländern für die erniedrigenden und
menschenunwürdigen Arbeits-, Lebens- und Umweltbedingungen, die die
globalen Mindeststandarts missachten.

Steuererleichterungen als eine angemessene Entschädigung sollten diejenigen erhalten, die unter der rücksichtslosen Gier neoliberaler Fundamentalkapitalisten leiden, deren Blick für "soziale Verantwortung" und die soziale ökologische Komponente in einer "Marktwirtschaft" durch die Erwartung von immer höheren Renditen, Dividenden, Aktienkursen und Gewinnen deutlich getrübt
zu sein scheint.

Die Höhe der Besteuerung von Unternehmensgewinnen sollte so bemessen sein, dass der „immense Wettbewerbsvorteil“ der Fundamentalkapitalisten anglo-amerikanischer Prägung zusammenschmilzt, ohne aber den zur globalen Armutsbekämpfung dringend notwendigen Kapital- und Technologietransfer
zu behindern. Dieser kann ein Segen sein für die sich entwickelnden Volks-wirtschaften, etwa in Form von ökologisch verträglichen Direktinvestitionen, wenn sie Arbeitsplätze schaffen, beim Aufbau von Produktionsstätten und Infrastruktur helfen und das Bildungsniveau und den Lebensstand der Bevölkerung heben.
Bevorzugte ausländische Standorte für Direktinvestitionen der Kapitaleigner in Fabriken, Produktionsstätten und neuerdings auch in Stätten von Entwicklung und Forschung sind die Schwellen- und Entwicklungsländer, von denen sieben bereits zu den zehn größten Empfängerländern zählen.

Während die Direktinvestitionen in den Industrieländern sich 2004 um 14 Prozent auf 380 Milliarden Dollar verminderten, gab es in den Schwellen-
und Entwicklungsländern einen Zuwachs um 40 Prozent auf 223 Milliarden Dollar. Die besten Gewinnchancen für internationale Unternehmen bieten derweil und wohl auch in Zukunft die Wachstums- und Binnenmärkte in den Schwellen- und Entwicklungsländern, insbesondere dann, wenn die internation-alen Unternehmen Arbeitsplätze, Kapital und Technologie mitbringen, denn danach besteht in den riesigen Wachstumsregionen große Nachfrage.
Schon heute entwickeln viele Schwellenländer mit großem politischen Geschick ihre Volkswirtschaften, Industriebetriebe, den Arbeitsmarkt, technologisches Wissen, die Binnenmärkte und die soziale und materielle Infrastruktur und das

mit Hilfe modernster Technologien und Produktionsverfahren der entwickelten, reichen Industrieländer.
Internationale Unternehmen, Finanzinvestoren und allerhand "global player" werden ihnen auch in Zukunft dabei helfen, denn sie befinden sich in einem unerbittlichen kapitalistischen Wettbewerb, der auch in einer ökosozialen Marktwirtschaft vorherrscht, und müssen deshalb immer weiter steigende Profite erzielen bei Strafe des Untergangs. Daraus speist sich die unaufhaltsame Dynamik des Sogs westlicher Unternehmen in die Märkte der Schwellen- und Entwicklungsländer.
Direktinvestitionen im globalen Gebäude einer "ökosozialen Marktwirtschaft", die sich am Wachstum der Volkswirtschaften orientiert und nicht zuallererst am Profit des Einzelnen, sind überall in der Welt willkommen. Das Potential und die Märkte sind riesig und die Wachstumschancen können auch von den entwickelten Industriestaaten zu beiderseitigem Vorteil und in Partnerschaft genutzt werden.


“Jobs Creation Act of 2004”
Das amerikanische Arbeitsbeschaffungsgesetz von 2004

Bereits 2004 hat die US-Regierung mit der Verabschiedung des sogenannten „Jobs Creation Act of 2004 „ (Arbeitsbeschaffungsgesetz) auf den stärker werdenden Druck der "öffentlichen Meinung" in den USA reagiert, um etwas gegen die sich ausbreitende Arbeitslosigkeit, besonders in der produzierenden
Industrie, zu unternehmen.
Steueranreize sollten die Rückführung von Unternehmensgewinnen aus Übersee in den amerikanischen Kapitalmarkt attraktiv machen und es war das erklärte Ziel des Gesetzes, mit dem „repatriierten“ Kapital Arbeitsplätze in den USA zu schaffen. Zu diesem Zweck senkte das Gesetz die fällige Steuer für zurückge-holte Gewinne für ein Jahr von 35 auf 5,25 Prozent.

Pharmakonzerne zum Beispiel hatten zu dieser Zeit gut 120 Mrd. Dollar im Ausland erwirtschaftet und Hightech-Firmen wie IBM und Hewlett-Packard hatten ebenfalls fast 63 Mrd. Dollar in Billiglohnländern ohne soziale und Umweltstandards an Gewinnen „erwirtschaftet“. Diese Gewinne, erzielt aus gnadenlosem Wettbewerb und reinem Gewinnstreben, dürfen seit 2004 aus Übersee per Gesetz fast steuerfrei in die USA "repatriiert" werden.
Das Gesetz verbindet damit die Hoffnung, dass das Geld von den Konzernen in die Wiederbeschaffung von Arbeitsplätzen in den USA reinvestiert wird.

Das amerikanische Arbeitsbeschaffungsgesetz hat aber einen entscheidenden Haken. Der Nachweis von Investitionen in die Schaffung von Arbeitsplätzen
als Bedingung für eine quasi Steuerbefreiung der repatriierten Gewinne muss sinnigerweise nicht ausdrücklich erbracht werden, so dass sich jeder bedienen und seine Gelder "steuerfrei" zurück in den US-Kapitalmarkt schleusen kann. Ein wesentlicher Teil der repatriierten Mittel fließt also nicht in die Schaffung neuer Jobs, sondern z. B. in Aktienrückkäufe und damit am Steuerzahler vorbei zurück in die Taschen der Aktionäre. Allein 2004 hatten amerikanische Unter-nehmen Aktienrückkäufe im Umfang von fast 250 Milliarden Dollar getätigt. Der Deutsche Bank-Chef Ackermann hat das gleiche Verfahren in Deutschland praktiziert. Insgesamt, so schätzen Analysten, hielten die Industriefirmen im Standardwerte-Index S&P 500 zu dieser Zeit die Rekordsumme von 630 Mrd. Dollar in "Liquidität". Sie schwimmen gewissermaßen in flüssigem Bargeld und füllen mit dem Geld die Taschen der Aktionäre, die so vor allem die Früchte neoliberalisierter Globalisierung ernten.

US-Firmen sitzen derzeit nicht nur im eigenen Land auf berstenden Kassen, sondern haben auch im Ausland riesige Gewinne geparkt. Die im Ausland erwirtschafteten Gewinne werden auf über 500 Mrd. Dollar geschätzt. Zum Beispiel haben ausländische Konzerne seit 1990 Gewinne im Wert von 250 Milliarden Dollar allein aus China in ihre Heimat zurückgeführt. Nach
Angaben des World Wealth Report ist die Zahl der Dollarmillionäre 2006
um 11% weltweit auf 9,5 Millionen gestiegen ( 3,2 in Nordamerika, 2,9 in Europa, davon 800000 in der BRD und 2,6 in Asien) bei einem Gesamtver-mögen der reichsten 0,14 Prozent von 37 Billionen Dollar. In Aktien wurden 31% angelegt, in Unternehmensanleihen 21% in Immobilien 24%,und in Geldmarktprodukte wurden 14% investiert.

Nur 8 Prozent des angehäuften Reichtums sind in nachhaltigen Investments angelegt, die auf Themen wie Umweltschutz und soziale Verantwortung abzielen. Da gibt es viel aufzuholen in Europa und in den USA, denn in Asien werden schon heute immerhin 14 Prozent nachhaltig investiert.

Der amerikanische " Job Creation Act of 2004" belohnt mit Steuerbefreiung Unternehmensgewinne, die durch die Ausnutzung „immenser Wettbewerbs-vorteile“ als Folge der Verlagerung von Arbeitsplätzen in Billiglohnländern unter Missachtung ökomischer und sozialer Standards erzielt werden. Nach Rückkehr ins Herkunftsland sind Entschädigungen für entstandene Schäden durch Raubbau an Mensch und Natur in dem Gesetz bisher nicht vorgesehen.

ÖkoSoziale Besteuerung von Unternehmensgewinnen

Diese Mogelpackung heißt ausgerechnet „Job creation act of 2004“. Die Grundgedanken der Besteuerung sind dennoch richtig und sollten zur Besänftigung der zornigen Volksseelen nicht nur in den USA unbedingt aufgegriffen werden, wenn sie schon in Gesetzesform gegossen worden sind
im Geburtsland des angloamerikanischen Neoliberalismus:

Das erklärte Ziel des US-amerikanischen „Job Creation Act of 2004“ ist

die Schaffung von Arbeitsplätzen in den Industrieländern
durch Besteuerung von Unternehmensgewinnen,
die mit immensen Wettbewerbsvorteilen
in Billiglohnländern erwirtschaftet wurden
und ins Ursprungsland zurückgeführt werden.

Genau bei dieser guten Idee der US- Regierung könnte auch eine
ökosoziale Besteuerung von Unternehmensgewinnen ansetzen.

1. Versteuerung von Unternehmensgewinnen mit 35 Prozent, grundsätzlich
aller in den Industriestaaten und in den Schwellen- und Entwicklungs-
ländern erwirtschafteten Gewinne, wie für die Vereinigten Staate im
"job creation act of 2004" der amerikanischen Regierung festgelegt.

2. 2. Reduzierung der Steuerlast auf bis zu 5,25 Prozent könnte denjenigen Unternehmen gewährt werden, die die erwirtschafteten Gewinne reinvestieren in die Schaffung von Arbeitsplätzen sowohl in den Herkunfts- und Industrieländern wie auch in den rückständigen, armen Entwicklungsländern und dabei ökologische und soziale Standards achten, was aus ökosozialer Sicht heute eine Selbstverständlichkeit sollte.

So steht im Zentrum der Logik eines Plans, wie er von der Global Marshall Plan Initiative vorgeschlagen wird, folgender Grundsatz: „Investitionen, abgestimmte Marktöffnungen und Co-Finanzierungen in vielen Bereichen werden im Gegenzug für die Angleichung sozialer und ökologischer Standards geleistet.“

Als Vorschlag zur Realisierung dieses Grundsatzes könnten Gewinne aus Kapitaltransfer mit nachhaltigen Investitionen in den Industrie-, Schwellen-
und Entwicklungsländern, die Arbeitsplätze, Kaufkraft, soziale Sicherheit, eine saubere Umwelt, technologisches Wissen und Bildung schaffen, bei
den Steuern auf Unternehmensgewinne entlastet werden.
Nachhaltige Investitionen in die Schaffung von Arbeitsplätzen könnten dann gewissermaßen „von der Steuer abgesetzt“ werden, wenn sie ökologischen und sozialen Standards genügen.

Aus Gründen der Fairness und Gerechtigkeit bei freiem Wettbewerbs in einer ÖkoSozialen Marktwirtschaft sollten vor allem auch solche internationale Unternehmen Steuerermäßigung, vielleicht sogar bis zur Steuerbefreiung erhalten, wenn sie in den Schwellenländern und vor allem auch in den ärmsten und am weitesten zurückgebliebenen Entwicklungsländern südlich der Sahara langfristiges und nachhaltig angelegtes Kapital samt Technologie einbringen und dabei Unternehmensgewinne erzielen, warum nicht im Kampf gegen die Armut in der Welt?
Und ganz wichtig:
„Wenn der Wohlstand und damit auch die Löhne in den sich entwickelnden Ländern steigen, sinkt der Lohndruck in der Wirtschaft der traditionellen Industrieländer. Auch die erhöhte Nachfrage auf den Weltmärkten trägt dann zu einer Sicherung der Arbeitsplätze in den Industrieländern bei.“