Dienstag, 8. Dezember 2020

Neue globale EU-Menschenrechtsverletzer-Sanktionsliste tritt in Kraft:Was denken die eigentlich, wer sie sind?

  08.12.2020

Im Rahmen der neuen globalen Sanktionsregelung der EU im Bereich der Menschenrechte können die EU-Länder ab Dienstag unter einer ziemlich weiten Reihe von potentiellen Verletzern auswählen. Es sei aber zu früh zu behaupten, wer genau in die Sanktionslisten aufgenommen werden könnte, äußerte ein EU-Beamter unter Bedingungen der Anonymität.

Am Montag wurde die neue Sanktionsregelung von den EU-Außenministern bei einem persönlichen Treffen in Brüssel gebilligt. Der Beschluss wurde auf der Webseite des EU-Rats veröffentlicht und soll am Dienstag in Kraft treten.

Seiner Meinung nach ist es schwierig, sich das Prinzip vorzustellen, nach dem die ersten potentiellen Angeklagten ausgewählt werden, aber die Liste wird wahrscheinlich eine weite geographische Reichweite haben.

Allerdings sei es vorläufig schwer vorstellbar, nach welchem Prinzip die ersten Personen oder Einrichtungen ausgewählt werden müssten, gegen die Strafmaßnahmen verhängt werden sollten, sagte ein EU-Beamter, der anonym bleiben wollte, gegenüber Sputnik.

Leider habe die EU eine „zu große“ Auswahl unter jenen, die die Menschenrechte verletzen würden, äußerte er.

Möglicherweise werde die erste Sanktionsliste im Rahmen des neuen EU-Sanktionsmechanismus „eine ganze Reihe von Menschenrechtsverletzungen in verschiedenen Teilen der Welt widerspiegeln“. Im Voraus würden die Identitäten der zukünftig Betroffenen nicht bekannt gegeben, damit diese keine Möglichkeit hätten, ihre Gelder aus der Europäischen Union zu schaffen.

Dabei könnten die EU-Länder von der aktuellen Tagesordnung ausgehen oder die bereits eingeleiteten Sanktionsregime in Erwägung ziehen. Vorschläge machen könne jeder Staat. Eine Behandlung werde aber nur dann erfolgen, wenn ein Konsens zum Thema bestehe, sagte der EU-Beamte.

Es gebe zwar Geographie-bezogene Sanktionsregime, die wegen Menschenrechtsverletzungen in VenezuelaMyanmar und dem Iran verhängt worden seien, gab der Beamte zu. Insgesamt seien etwa 200 Einzelpersonen und Organisationen von entsprechenden Strafmaßnahmen betroffen.

Aber um derartige restriktive Maßnahmen zu verhängen, habe jedes Mal ein gesondertes Sanktionsregime auf der geographischen Grundlage verabschiedet werden müssen. Nun sei dies nicht mehr notwendig.

Keine Nachahmung des Magnitsky Acts

Die Verabschiedung des neuen EU-Sanktionsmechanismus war von dem Hohen Vertreter der Europäischen Union für Außen- und Sicherheitspolitik, Josep Borrell, angeregt worden, der vorgeschlagen hatte, die neue globale Sanktionsregelung der EU im Bereich der Menschenrechte nach dem russischen Oppositionsblogger Alexej Nawalny zu benennen. Der Vorschlag wurde jedoch nicht unterstützt.

Die Idee einer globalen Sanktionsregelung der EU beruhe zwar auf den Erfahrungen des sogenannten Magnitsky Acts, räumte der EU-Beamte ein. Die neue globale Sanktionsregelung der EU ahme jedoch nicht das US-Gesetz nach, da sich die Sanktionsmechanismen in den USA und in der EU deutlich voneinander unterscheiden würden. Die europäische Initiative sei also keine Fortsetzung der US-Agenda.

Der Magnitsky Act sei ursprünglich auf einen spezifischen Fall ausgerichtet worden, während das globale Sanktionsregime der EU einen anderen Hintergrund habe, betonte er. Deshalb sei auch kein besonderer Name für den europäischen Sanktionsmechanismus gewählt worden.

Das 2012 in den USA verabschiedete Gesetz war gegen Russen gerichtet, die aus Sicht der Vereinigten Staaten in Menschenrechtsverletzungen verwickelt sind. 2016 wurde dann der Global Magnitsky Act verabschiedet, der die US-Regierung ermächtigte, Menschenrechtsverletzer weltweit persönlich zu bestrafen, deren Vermögen einzufrieren und ihnen die Einreise in die USA zu verwehren.

Keine Exterritorialität

Im Gegensatz zu US-Sanktionen sollten die von der neuen Sanktionsregelung vorgesehenen Strafmaßnahmen zudem keine exterritoriale Anwendung haben: Sie dürften lediglich im EU-Gebiet eingesetzt werden, sagte der Beamte. Die EU trete entschieden gegen die Exterritorialität der US-Sanktionen auf, fügte er hinzu.

Einstimmigkeitsprinzip aufrechterhalten

Auch der Vorschlag der EU-Kommission, das Prinzip der Einstimmigkeit bei Sanktionsentscheidungen aufzuweichen und die entsprechenden Entscheidungen mit einfacher Mehrheit zu treffen, wurde nicht gebilligt. Die Notwendigkeit einer einstimmigen Billigung macht es oft schwierig, Entscheidungen in der EU zu treffen: So konnten die Länder der Europäischen Union wegen Zyperns Haltung eine Zeit lang keine persönlichen Sanktionen gegen Weißrussland vereinbaren.

Im Unterschied zu anderen Strafmaßnahmen, die für ein oder ein halbes Jahr gültig sind, soll das neue Sanktionsregime der EU drei Jahre gelten. Nach Ablauf dieser Frist kann es verlängert werden.

Allerdings sollten die betroffenen Personen und Einrichtungen in die Sanktionsliste für die Dauer von einem Jahr aufgenommen werden, sagte der EU-Beamte. Jährlich sollten die Sanktionslisten überprüft und bestätigt werden. Die betroffenen Personen und Organisationen dürften die Sanktionsentscheidungen vor europäischen Gerichten anfechten.

Einreiseverbote und Einfrieren von Vermögenswerten

Die neue Sanktionsregelung sieht das Einfrieren von Vermögenswerten der sanktionierten Personen und Einrichtungen im EU-Gebiet sowie Reiseverbote vor.

Sanktioniert werden sollen Verstöße gegen Grund- und Menschenrechte wie Gedanken- und Versammlungsfreiheit. Außerdem sollten Völkermord, Folter, Sklaverei, Menschenhandel und sexuelle Gewalt bestraft werden.

asch/sna/ae

https://de.sputniknews.com/politik/20201208328479819-eu-globela-sanktionsregelung-menschenrechte/