Das „Völkerrecht“ (oder internationales Recht) ist eine überstaatliche Rechtsordnung, durch die die Beziehungen zischen den Staaten auf der Grundlage der Gleichrangigkeit geregelt werden.
Wichtigste Rechtsquelle des Völkerrechts ist die „Charta der Vereinten Nationen“ und das in ihr niedergelegte „Allgemeine Gewaltverbot“, das verbindlich ist und jedem Staat einen Angriffskrieg verbietet.
„Allgemeine Erklärung der Menschenrechte“
Als „Allgemeine Menschenrechte“ werden subjektive Rechte bezeichnet, die jedem Menschen gleichermaßen zustehen. Diese Rechte sind universell, unveräußerlich und unteilbar. Das Bestehen von Menschenrechten wird heute von allen Staaten prinzipiell anerkannt.
Durch die Formulierung von Grundrechten in Verfassungen und internationalen Abkommen werden die Menschenrechte als einklagbare Rechte ausgestaltet.
Neben der „Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte“ aus dem Jahre 1948 sind die zentralen Menschenrechtsinstrumente:
der „Internationale Pakt über Bürgerliche und Politische Rechte“, sowie der
„Internationale Pakt über Wirtschaftliche, Soziale und Kulturelle Rechte“
Beide Pakte wurden 1966 von der UN-Generalversammlung verabschiedet und traten zehn Jahre später in Kraft.
„Internationale Pakt über Wirtschaftliche, Soziale und Kulturelle Rechte“
Zu den im Internationalen Pakt über Wirtschaftliche, Soziale und Kulturelle Rechte festgelegten Rechtsnormen gehören:
Recht auf Selbstbestimmung (Art. 1)
Gleichberechtigung von Mann und Frau (Art. 3)
Recht auf Arbeit und angemessene Entlohnung (Art. 6/7)
Recht auf Gründung von Gewerkschaften (Art. 8)
Schutz von Familien, Schwangeren, Müttern und Kindern (Art. 10)
Recht auf einen angemessenen Lebensstandard, einschließlich angemessener Nahrung (Art. 11)
Recht auf den besten erreichbaren Gesundheitszustand (Art. 12)
Recht auf Bildung (Art. 13)
Recht auf Teilhabe am kulturellen Leben (Art. 15)
Konventionen zum Schutz einzelner Menschenrechte
Eine Vielzahl von KONVENTIONEN regeln eingehend den Schutz der Menschenrechte:
die Genfer Flüchtlingskonvention
die UN-Kinderrechtskonvention
die Konvention zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau
die Internationale Konvention zur Beseitigung aller Formen von Rassendiskriminierung
die Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes
die Behindertenrechtskonvention