Freitag, 13. November 2020

No need: "The Great Reset“ For What? Jobs Creation Act of 2004”

 

On October 11, 2004, the Senate approved a conference report on H.R. 4520, the American Jobs Creation Act of 2004 (AJCA); the House had approved themeasure on  October 7. The President signed the measure into law on October 22; it became Public Law 108-357.

https://www.congress.gov/108/plaws/publ357/PLAW-108publ357.pdf


Bereits 2004 hat die US-Regierung mit der Verabschiedung des sogenannten „Jobs Creation Act of 2004 „ (Arbeitsbeschaffungsgesetz) auf den stärker werdenden Druck der "öffentlichen Meinung" in den USA reagiert, um etwas gegen die sich ausbreitende Arbeitslosigkeit, besonders in der produzierenden Industrie, zu unternehmen.

Steueranreize sollten die Rückführung von Unternehmensgewinnen aus Übersee in den amerikanischen Kapitalmarkt attraktiv machen und es war das erklärte Ziel des Gesetzes, mit dem „repatriierten“ Kapital Arbeitsplätze in den USA zu schaffen.

Zu diesem Zweck senkte das Gesetz die fällige Steuer für zurückgeholte Gewinne für ein Jahr von 35 auf 5,25 Prozent.

Pharmakonzerne zum Beispiel hatten zu dieser Zeit gut 120 Mrd. Dollar im Ausland erwirtschaftet und Hightech-Firmen wie IBM und Hewlett-Packard hatten ebenfalls fast 63 Mrd. Dollar in Billiglohnländern ohne soziale und Umweltstandards an Gewinnen „erwirtschaftet“.

Diese Gewinne, erzielt aus reiner Profitgier, dürfen seit 2004 aus Übersee per Gesetz fast steuerfrei in die USA "repatriiert" werden und das Gesetz verbindet damit die Hoffnung, dass das Geld von den Konzernen in die Wiederbeschaffung von Arbeitsplätzen in den USA reinvestiert wird.

Das amerikanische Arbeitsbeschaffungsgesetz hat aber einen entscheidenden Haken.


Der Nachweis von Investitionen in die Schaffung von Arbeitsplätzen als Bedingung für eine quasi Steuerbefreiung der repatriierten Gewinne muss sinnigerweise nicht ausdrücklich erbracht werden, so dass sich jeder bedienen und seine Gelder "steuerfrei" zurück in den US-Kapitalmarkt schleusen kann.

Ein wesentlicher Teil der repatriierten Mittel fließt also nicht in die Schaffung neuer Jobs, sondern z. B. in Aktienrückkäufe und damit am Steuerzahler vorbei zurück in die Taschen der Aktionäre.
Allein 2004 hatten amerikanische Unternehmen Aktienrückkäufe im Umfang von fast 250 Milliarden Dollar getätigt. Der Deutsche Bank-Chef Ackermann hat das gleiche Verfahren in Deutschland praktiziert. Insgesamt, so schätzen Analysten, hielten die Industriefirmen im Standardwerte-Index S&P 500 zu dieser Zeit die Rekordsumme von 630 Mrd. Dollar in "Liquidität".

Sie schwammen gewissermaßen in flüssigem Bargeld und füllen mit dem Geld die Taschen der Aktionäre, die so vor allem die Früchte neoliberalisierter Globalisierung ernten.

US-Firmen sitzen derzeit nicht nur im eigenen Land auf berstenden Kassen, sondern haben auch im Ausland riesige Gewinne geparkt. Die im Ausland erwirtschafteten Gewinne werden auf über 500 Mrd. Dollar geschätzt. Zum Beispiel haben ausländische Konzerne seit 1990 Gewinne im Wert von 250 Milliarden Dollar allein aus China in ihre Heimat zurückgeführt.

Nach Angaben des World Wealth Report ist die Zahl der Dollarmillionäre 2006 um 11% weltweit auf 9,5 Millionen gestiegen ( 3,2 in Nordamerika, 2,9 in Europa, davon 800000 in der BRD und 2,6 in Asien) bei einem Gesamtvermögen der reichsten 0,14 Prozent von 37 Billionen Dollar.


In Aktien wurden 31% angelegt, in Unternehmensanleihen 21% in Immobilien 24%und in und in Geldmarktprodukte wurden 14% investiert.

Nur, oder immerhin rund 8 Prozent des angehäuften Reichtums sind in nachhaltigen Investments angelegt, die auf Themen wie Umweltschutz und soziale Verantwortung abzielen.

Der amerikanische " Job Creation Act of 2004" belohnt mit Steuerbefreiung Unternehmensgewinne, die durch die Ausnutzung „immenser Wettbewerbsvorteile“ als Folge der Verlagerung von Arbeitsplätzen in Billiglohnländern unter Missachtung ökomischer und sozialer Standards erzielt werden.

Nach Rückkehr ins Herkunftsland sind Entschädigungen für entstandene Schäden durch Raubbau an Mensch und Natur in dem Gesetz bisher nicht vorgesehen.


ÖkoSoziale Besteuerung von Unternehmensgewinnen

Die Mogelpackung heißt ausgerechnet „Job creation act of 2004“. Die Grundgedanken der Besteuerung sind dennoch richtig und sollten zur Besänftigung der zornigen Volksseelen nicht nur in den USA unbedingt aufgegriffen werden, wenn sie schon in Gesetzesform gegossen worden sind im Geburtsland des angloamerikanischen Neoliberalismus:



Das erklärte Ziel des US-amerikanischen „Job Creation Act of 2004“ ist
die Schaffung von Arbeitsplätzen in den Industrieländern durch Besteuerung von Unternehmensgewinnen, die mit immensen Wettbewerbsvorteilen in Billiglohnländern erwirtschaftet wurden ins und ins Ursprungsland zurückgeführt werden.

Genau bei dieser guten Idee der US- Regierung könnte auch eine ökosoziale Besteuerung von Unternehmensgewinnen ansetzen.

1. Versteuerung von Unternehmensgewinnen mit 35 Prozent, grundsätzlich aller in den Industriestaaten und in den Schwellen- und Entwicklungsländern erwirtschafteten Gewinne, wie für die Vereinigten Staate im "job creation act of 2004" der amerikanischen Regierung festgelegt.

2. Reduzierung der Steuerlast auf bis zu 5,25 Prozent könnte denjenigen Unternehmen gewährt werden, die die erwirtschafteten Gewinne reinvestieren in die Schaffung von Arbeitsplätzen sowohl in den Herkunfts- und Industrieländern wie auch in den rückständigen, armen Entwicklungsländern und dabei ökologische und soziale Standards achten.. ..

Als Vorschlag zur Realisierung dieses Grundsatzes könnten Gewinne aus Kapitaltransfer mit nachhaltigen Investitionen in den Industrie-, Schwellen- und Entwicklungsländern, die Arbeitsplätze, Kaufkraft, soziale Sicherheit, eine saubere Umwelt, technologisches Wissen und Bildung schaffen, bei den Steuern auf Unternehmensgewinne entlastet werden.

Nachhaltige Investitionen in die Schaffung von Arbeitsplätzen könnten dann gewissermaßen „von der Steuer abgesetzt“ werden, wenn sie ökologischen und sozialen Standards genügen.

Aus Gründen der Fairness und Gerechtigkeit bei freiem Wettbewerbs in einer ÖkoSozialen Marktwirtschaft sollten vor allem auch solche internationale Unternehmen Steuerermäßigung, vielleicht sogar bis zur Steuerbefreiung erhalten, wenn sie in den Schwellenländern und vor allem auch in den ärmsten und am weitesten zurückgebliebenen Entwicklungsländern südlich der Sahara langfristiges und nachhaltig angelegtes Kapital samt Technologie einbringen und dabei Unternehmensgewinne erzielen, warum nicht im Kampf gegen die Armut in der Welt?

Und ganz wichtig:

„Wenn der Wohlstand und damit auch die Löhne in den sich entwickelnden Ländern steigen, sinkt der Lohndruck in der Wirtschaft der traditionellen Industrieländer.
Auch die erhöhte Nachfrage auf den Weltmärkten trägt dann zu einer Sicherung der Arbeitsplätze in den Industrieländern bei.“


ÖkoSoziale Mindeststandards sollten flexibel gehandhabt werden und den vorgefundenen Gegebenheiten in den jeweiligen Ländern angepasst sein. Sie dürfen auf keinen Fall eins zu eins übertragen werden.Vielmehr sollte ihre Ausgestaltung den unternehmerischen Anreiz zu Kapital- und Technologie-Transfer in die Entwicklungsländer, und hier besonders nach Afrika, nicht behindern, sondern eher noch befördern.

Gerade deutsche mittelständische Unternehmen stoßen mit aus Innovation erwachsenen Wettbewerbsvorteilen sehr erfolgreich vor auf die globalen Märkte und sollten dabei nicht behindert werden, besonders dann nicht, wenn sie fairen Handel treiben und nachhaltige Investitionen tätigen in den zurückgebliebenen Entwicklungsländern.

Vor allem im produzierenden Gewerbe, auf dem Bau und in der Landwirtschaft gehen in den Industriestaaten immer mehr Arbeitsplätze verloren, die durch neu zu schaffende ersetzt werden müssen.

In der Produktion arbeitet mittlerweile nur noch jeder Fünfte. Vor 15 Jahren waren es noch 30 Prozent.
Über drei Viertel (75%) aller Beschäftigten arbeiten mittlerweile im Handel, in der Gastronomie, im Verkehrswesen, in der Nachrichtenübermittlung und in den übrigen Dienstleistungsbranchen. 1991 waren es noch 60 Prozent...


Bis heute ist ein neoliberaler Fundamentalkapitalismus angloamerikanischer Prägung vorherrschend, den es zu „zähmen“ gilt.

Der sich seiner steuerrechlichen, vor allem aber auch seiner ökologischen und sozialen Verantwortung in einer ökosozialen Marktwirtschaft nicht entziehen darf.


Internationale Unternehmen können heute im Rahmen einer „New Ecomomy“ in den Dienst des Aufbaus der Volkswirtschaften überall in der Welt gestellt werden, was schon in vielen Schwellenländern- und Entwicklungsländern mit Erfolg versucht wird.

Es gilt das Zitat:


- “Die Kräfte des Marktes für das Ziel Nachhaltigkeit mobilisieren!
- Striktes Verursacherprinzip soll gelten!
- Ökologische Wahrheit bei der Gestaltung von Preisen und Kosten!
- Wettbewerbsvorteile für das schaffen, was nachhaltig ist.



Ökosoziale Steuerreform:


- Längerfristiger Umbau der Steuern und Abgaben zu Gunsten der Menschen und der Nachhaltigkeit.
- Änderung der Gesetze,Verordnungen und Förderungssysteme zugunsten der Nachhaltigkeit.